Revisionssicher aufbewahren — und unabhängig nachweisbar.
Archiv3 ist auf die revisionssichere Aufbewahrung nach den Grundsätzen der GeBüV ausgelegt: schreibgeschützte Speicherung (WORM), kryptografisch signierte Integritätsnachweise und ein täglicher, unabhängiger Zeitstempel. Das Besondere: Ihr Treuhänder oder Revisor kann die Echtheit selbst prüfen — ohne uns vertrauen zu müssen.
Was Archiv3 für die revisionssichere Aufbewahrung tut
Konkret, technisch — und so formuliert, dass es einer Prüfung standhält.
WORM-Schutz gegen Ransomware
Einmal gesichert, können Ihre Daten durch Ransomware oder versehentliches Löschen nicht mehr verändert werden. Jede nachträgliche Änderung wird erkannt.
Zero-Knowledge aus der Schweiz
Ihre Inhalte werden Ende-zu-Ende verschlüsselt (AES-256-GCM) — nur Sie haben den Schlüssel. Wir können sie nicht lesen. Daten redundant in der Schweiz.
Signierte Integritätsnachweise
Jede Sicherung erhält eine kryptografische Signatur (Ed25519) über Inhalt und Zeitpunkt — mit unserem öffentlichen Schlüssel unabhängig überprüfbar.
Unabhängiger externer Zeitstempel
Das manipulationssichere Protokoll wird täglich mit einem unabhängigen externen Zeitstempel (RFC-3161) versiegelt — ein Dritter bestätigt die Zeit.
Lückenloses Protokoll
Alle systemrelevanten Vorgänge werden in einer Hash-Kette protokolliert. Jede nachträgliche Änderung am Protokoll selbst wird sofort erkennbar.
10 Jahre Aufbewahrung*
Im Compliance-Tarif werden Stände über zehn Jahre unveränderbar aufbewahrt — ausgelegt auf die gesetzliche 10-Jahres-Pflicht (OR 958f).
Was die GeBüV verlangt — und wie Archiv3 es erfüllt
Die GeBüV (Art. 9) erlaubt veränderbare Datenträger (z. B. Festplatten) ausdrücklich, sofern vier technische Bedingungen erfüllt sind. Archiv3 erfüllt alle vier.
So erfüllt Archiv3 die technischen Anforderungen der GeBüV an die Aufbewahrung auf veränderbaren Datenträgern.
Sie müssen uns nicht vertrauen — prüfen Sie es selbst.
Das ist der Unterschied zu einem blossen Versprechen: Echtheit und Zeitpunkt Ihrer Sicherungen sind unabhängig nachprüfbar — von Ihnen, Ihrem Treuhänder oder Revisor, mit Standard-Werkzeugen.
1 · Integrität prüfen (öffentlicher Schlüssel)
Wir veröffentlichen unseren öffentlichen Schlüssel. Damit lässt sich jede Objekt-Signatur verifizieren — der Inhalt ist seit der Sicherung unverändert.
2 · Zeitpunkt prüfen (externer Zeitstempel)
Der Zeitstempel stammt von einem unabhängigen Dienst. Die Verifikation bestätigt: Ihr Datenstand existierte zu dieser Zeit — ohne uns.
Ehrlich abgegrenzt. Wir sagen, was wir tun — und was nicht:
Eine offizielle «GeBüV-Zertifizierung» gibt es nicht — wir behaupten sie nicht. Archiv3 erfüllt die technischen Anforderungen der GeBüV; die Aufbewahrungspflicht und die rechtliche Gesamtkonformität liegen beim Unternehmen. *Die unveränderbare 10-Jahre-Aufbewahrung gilt im Compliance-Tarif. Diese Seite ist eine technische Orientierung, keine Rechtsberatung.
Sicherheit, die einer Prüfung standhält.
30 Tage gratis, keine Kreditkarte. In 3 Klicks eingerichtet.