Archiv
Für Arztpraxen im Kanton Zug · GeBüV-orientiert

Sicheres Backup für Arztpraxen im Kanton Zug

Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen Ihrer Praxis gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt — und sie müssen über viele Jahre verfügbar bleiben. Archiv3 sichert sie verschlüsselt mit Datenstandort Schweiz, ausgelegt auf die langen Aufbewahrungsfristen im Gesundheitswesen. Wiederherstellung in Minuten, ohne eigene IT-Abteilung.

Arztpraxen im Kanton Zug

Warum Praxen zwischen Zug, Baar und Rotkreuz auf gesicherte Daten angewiesen sind

Der Kanton Zug zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen der Schweiz. Rund um die Stadt Zug sowie in Baar, Cham, Steinhausen, Hünenberg und Risch Rotkreuz ist in den letzten Jahren mit Zuzug und Wachstum auch eine dichte medizinische Versorgung entstanden — von Hausarzt- und Facharztpraxen über Gruppenpraxen bis zu spezialisierten Zentren. Die meisten dieser Betriebe sind kleine bis mittelgrosse Einheiten, die ihre Patientendaten selbst verwalten und in der Regel ohne eigene IT-Abteilung auskommen müssen.

Gerade dort wird ein verbreiteter Irrtum gefährlich: Die Praxis- oder PIS-Software ist kein Archiv und kein Backup. Geht ein Server defekt, verschlüsselt Ransomware die Krankengeschichten oder wird eine Datei versehentlich überschrieben, sind die Daten ohne separate, versionierte Sicherung verloren. Krankengeschichten unterliegen in der Schweiz einer Aufbewahrungspflicht von mindestens zehn Jahren; die FMH empfiehlt wegen der verlängerten Verjährungsfristen sogar zwanzig Jahre. Archiv3 schliesst diese Lücke mit automatischen, versionierten Backups, die Sie auch nach Jahren noch unverändert wiederherstellen können.

Ihre Daten liegen ausschliesslich an einem Datenstandort Schweiz und werden Zero-Knowledge verschlüsselt — entschlüsseln können nur Sie, nicht Archiv3. Das passt zum Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und zum Umgang mit besonders schützenswerten Personendaten nach revidiertem DSG. Für Arztpraxen im Kanton Zug bietet sich das Compliance-Paket an, das auf die langen Aufbewahrungspflichten des Gesundheitswesens ausgelegt ist. Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis und unverbindlich.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Backup, das zum Praxisalltag im Kanton Zug passt

Auf 10-Jahre-Aufbewahrung ausgelegt

Versionierte Backups, die auch nach Jahren unverändert wiederherstellbar sind — ausgelegt auf die Aufbewahrungspflichten für Krankengeschichten nach KVG und kantonalem Gesundheitsrecht.

Zero-Knowledge-Verschlüsselung

Ihre Patientendaten werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Den Schlüssel halten nur Sie — das passt zum ärztlichen Berufsgeheimnis und zum Umgang mit besonders schützenswerten Daten.

Schutz vor Ransomware

Versionierte, isolierte Sicherungen lassen sich nach einem Verschlüsselungsangriff auf einen sauberen Stand zurücksetzen — auch wenn die Praxis-Server betroffen sind.

Ohne eigene IT-Abteilung

Einmal eingerichtet, läuft die Sicherung automatisch im Hintergrund. Im Ernstfall stellen Sie einzelne Dateien oder ganze Bestände in Minuten wieder her.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton Zug am häufigsten fragen.

Wo werden die Daten unserer Zuger Praxis gespeichert?
Ausschliesslich an einem Datenstandort Schweiz. Ihre Daten verlassen die Schweiz nicht und werden Zero-Knowledge verschlüsselt — entschlüsseln können nur Sie. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; ein eigenes Büro im Kanton Zug haben wir nicht, was an der Datensicherheit für Ihre Praxis nichts ändert.
Reicht unsere Praxis- oder PIS-Software nicht als Backup?
Nein. Praxis- und PIS-Software verwaltet Ihre Daten im laufenden Betrieb, ist aber kein Archiv und kein Backup. Bei Defekt, Ransomware oder versehentlichem Überschreiben brauchen Sie eine separate, versionierte Sicherung — genau das leistet Archiv3.
Wie lange müssen wir Krankengeschichten aufbewahren?
In der Schweiz gilt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens zehn Jahren; die FMH empfiehlt wegen verlängerter Verjährungsfristen bis zu zwanzig Jahre. Die genaue Frist richtet sich nach dem kantonalen Gesundheitsrecht am Praxisort. Archiv3 ist auf diese langen Fristen ausgelegt; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Was kostet Archiv3 und können wir es vorher testen?
Sie testen Archiv3 30 Tage gratis und unverbindlich. Für Arztpraxen eignet sich das Compliance-Paket, das auf die langen Aufbewahrungspflichten ausgelegt ist. Die Preise finden Sie unter Preise.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Sichern Sie die Daten Ihrer Arztpraxis im Kanton Zug

Verschlüsselt, mit Datenstandort Schweiz und ausgelegt auf die Aufbewahrungspflichten im Gesundheitswesen. Starten Sie noch heute Ihre 30 Tage gratis.

30 Tage gratis testen

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.