Patientendaten Zero-Knowledge verschlüsselt
Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Den Schlüssel hält ausschliesslich Ihre Praxis – die Vertraulichkeit nach Art. 321 StGB bleibt technisch gewahrt.
Von Frauenfeld über Kreuzlingen und Arbon bis in die Landgemeinden am Bodensee betreuen Thurgauer Arztpraxen täglich besonders schützenswerte Patientendaten. Archiv3 sichert Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen verschlüsselt mit Datenstandort Schweiz – ausgelegt auf die langen Aufbewahrungsfristen im Gesundheitswesen.
Der Thurgau ist ein wirtschaftlich vielseitiger Kanton zwischen Bodensee und Thur, geprägt von Maschinen-, Metall- und Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft und einer über fünf Bezirke verteilten Bevölkerung – Frauenfeld, Kreuzlingen, Arbon, Münchwilen und Weinfelden. Die ambulante Gesundheitsversorgung trägt sich hier zu einem grossen Teil über kleine Haus- und Facharztpraxen in den regionalen Zentren und auf dem Land. Gerade in den ländlichen Gemeinden steht die Grundversorgung unter Druck: In einem wachsenden Teil der Thurgauer Gemeinden gibt es heute keinen eigenen Hausarzt mehr, und mehrere Landgemeinden investieren öffentliche Mittel, um die ärztliche Versorgung vor Ort zu sichern. Praxen, die Patientinnen und Patienten über Generationen begleiten, müssen ihre Daten entsprechend langfristig und nachvollziehbar aufbewahren.
Eine Praxis- oder PIS-Software ist dabei kein Archiv: Sie verwaltet Daten im laufenden Betrieb, ersetzt aber kein unabhängiges, versioniertes Backup. Fällt der Praxisserver aus, wird ein Gerät gestohlen oder verschlüsselt Ransomware die Patientenakten, ist ohne separate Sicherung im schlimmsten Fall die gesamte Krankengeschichte verloren – ein Risiko, das gerade Einzel- und kleine Gruppenpraxen ohne eigene IT-Abteilung trifft. Hinzu kommt die rechtliche Pflicht: Krankengeschichten müssen in der Schweiz grundsätzlich mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, bei möglichen Personenschäden bewegt sich die Frist Richtung 20 Jahre. Archiv3 schliesst diese Lücke mit automatischen, versionierten Backups, aus denen sich der Datenbestand in Minuten wiederherstellen lässt.
Alle Daten bleiben am Datenstandort Schweiz und werden Zero-Knowledge verschlüsselt: Nur Ihre Praxis besitzt den Schlüssel, niemand sonst – auch Archiv3 nicht – kann die Inhalte einsehen. Das ist die technische Grundlage, um das ärztliche Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes für besonders schützenswerte Personendaten zu wahren. Das Compliance-Paket ist auf die langen GeBüV-/OR-Aufbewahrungspflichten ausgelegt und lässt sich 30 Tage gratis testen – ohne Risiko für Ihre Patientendaten.
Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.
Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Den Schlüssel hält ausschliesslich Ihre Praxis – die Vertraulichkeit nach Art. 321 StGB bleibt technisch gewahrt.
Ihre Daten verlassen die Schweiz nicht. Betrieben aus Dübendorf ZH, redundant in der Schweiz gespeichert – passend zu den Anforderungen an besonders schützenswerte Daten von Praxen im Kanton Thurgau.
Versionierte, unveränderbare Backups, ausgelegt auf die langen Aufbewahrungsfristen für Krankengeschichten nach KVG, OR und kantonalem Gesundheitsrecht – auch über einen Geräte- oder Softwarewechsel hinaus.
Nach Ransomware, Hardware-Defekt oder versehentlichem Löschen stellen Sie Ihren Datenbestand in Minuten wieder her. Läuft automatisch im Hintergrund, ohne eigene IT-Abteilung in der Praxis.
Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis – Zero-Knowledge verschlüsselt, mit Datenstandort Schweiz und ausgelegt auf die Aufbewahrungspflichten im Gesundheitswesen.
30 Tage gratis testenRechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.