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Für Arztpraxen im Kanton St. Gallen · GeBüV-orientiert

Datensicherung für Arztpraxen im Kanton St. Gallen

Von der Stadt St. Gallen über das Rheintal bis nach Rapperswil-Jona betreuen Arztpraxen täglich besonders schützenswerte Patientendaten. Archiv3 sichert Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen verschlüsselt mit Datenstandort Schweiz – ausgelegt auf die langen Aufbewahrungsfristen im Gesundheitswesen.

Arztpraxen im Kanton St. Gallen

Warum die Ostschweiz beim Datenschutz keinen Kompromiss verträgt

St. Gallen ist das wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum der Ostschweiz. Die ambulante Gesundheitsversorgung verteilt sich über die Stadt St. Gallen und die regionalen Zentren Wil, Rapperswil-Jona, Buchs und Sargans bis ins Rheintal – getragen von Haus- und Facharztpraxen, deren Ärztegesellschaft im Kanton mehr als 1'900 Mitglieder zählt. Viele dieser Praxen sind kleine bis mittlere Betriebe ohne eigene IT-Abteilung, die ihre Patientendaten dennoch über Jahrzehnte sicher und nachvollziehbar aufbewahren müssen.

Eine Praxis- oder PIS-Software ist kein Archiv: Sie verwaltet Daten im laufenden Betrieb, ersetzt aber kein unabhängiges, versioniertes Backup. Fällt der Praxisserver aus, wird ein Gerät gestohlen oder verschlüsselt Ransomware die Patientenakten, ist ohne separate Sicherung im schlimmsten Fall die gesamte Krankengeschichte verloren. Hinzu kommt die rechtliche Pflicht: Krankengeschichten müssen in der Schweiz mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, bei Personenschäden bewegt sich die Praxis Richtung 20 Jahre – die FMH empfiehlt entsprechend lange Fristen, und das St. Galler Gesundheitsrecht wird derzeit revidiert. Archiv3 schliesst diese Lücke mit automatischen, versionierten Backups, aus denen sich der Datenbestand in Minuten wiederherstellen lässt.

Alle Daten bleiben am Datenstandort Schweiz und werden Zero-Knowledge verschlüsselt: Nur Ihre Praxis besitzt den Schlüssel, niemand sonst – auch Archiv3 nicht – kann die Inhalte einsehen. Das ist die Grundlage, um das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und die Vorgaben des revidierten Datenschutzgesetzes für besonders schützenswerte Personendaten zu wahren. Das Compliance-Paket ist auf die langen GeBüV-/OR-Aufbewahrungspflichten ausgelegt und lässt sich 30 Tage gratis testen – ohne Risiko für Ihre Patientendaten.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Datensicherung für St. Galler Arztpraxen – ohne eigene IT

Patientendaten Zero-Knowledge verschlüsselt

Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Den Schlüssel hält ausschliesslich Ihre Praxis – die Vertraulichkeit nach Art. 321 StGB bleibt technisch gewahrt.

Datenstandort Schweiz

Ihre Daten verlassen die Schweiz nicht. Betrieben aus Dübendorf ZH, redundant in der Schweiz gespeichert – passend zu den Anforderungen an besonders schützenswerte Daten im Kanton St. Gallen.

Auf 10-Jahre-Aufbewahrung ausgelegt

Versionierte, unveränderbare Backups, ausgelegt auf die langen Aufbewahrungsfristen für Krankengeschichten nach KVG, OR und kantonalem Gesundheitsrecht – auch über einen Geräte- oder Softwarewechsel hinaus.

Wiederherstellung in Minuten

Nach Ransomware, Hardware-Defekt oder versehentlichem Löschen stellen Sie Ihren Datenbestand in Minuten wieder her. Läuft automatisch im Hintergrund, ohne eigene IT-Abteilung in der Praxis.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton St. Gallen am häufigsten fragen.

Werden die Patientendaten unserer Praxis im Kanton St. Gallen in der Schweiz gespeichert?
Ja. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben und speichert alle Daten am Datenstandort Schweiz, redundant in der Schweiz. Für Arztpraxen im Kanton St. Gallen verlassen die Patientendaten die Schweiz nicht.
Reicht unsere Praxis- bzw. PIS-Software nicht als Backup?
Nein. Eine Praxissoftware verwaltet Daten im laufenden Betrieb, ist aber kein unabhängiges Archiv. Fällt der Server aus oder verschlüsselt Ransomware die Akten, brauchen Sie ein separates, versioniertes Backup wie Archiv3, um Ihre Krankengeschichten wiederherzustellen.
Wie lange müssen wir Krankengeschichten aufbewahren?
In der Schweiz gilt grundsätzlich eine Mindestfrist von 10 Jahren; bei möglichen Personenschäden bewegt sich die Aufbewahrung Richtung 20 Jahre, und die FMH empfiehlt entsprechend lange Fristen. Archiv3 ist auf diese langen Aufbewahrungspflichten ausgelegt. Eine verbindliche Rechtsauskunft ersetzt es nicht – klären Sie Ihren Einzelfall mit Ihrer Fachstelle.
Kann Archiv3 unsere Patientendaten einsehen?
Nein. Durch die Zero-Knowledge-Verschlüsselung wird jede Datei vor dem Hochladen verschlüsselt, und nur Ihre Praxis besitzt den Schlüssel. Weder Archiv3 noch Dritte können die Inhalte lesen – die Grundlage für das ärztliche Berufsgeheimnis und das revDSG. Alle Pakete finden Sie auf der Preisübersicht.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Sichern Sie die Patientendaten Ihrer Praxis im Kanton St. Gallen

Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis – Zero-Knowledge verschlüsselt, mit Datenstandort Schweiz und ausgelegt auf die Aufbewahrungspflichten im Gesundheitswesen.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.