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Für Arztpraxen im Kanton Graubünden · GeBüV-orientiert

Sicheres Backup für Arztpraxen im Kanton Graubünden

Von der Hausarztpraxis in Chur bis zur Gruppenpraxis im Engadin: Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen brauchen mehr als ein Praxis-System. Archiv3 sichert Ihre Patientendaten verschlüsselt, mit Datenstandort Schweiz und ausgelegt auf die gesetzliche 10-Jahre-Aufbewahrung.

Arztpraxen im Kanton Graubünden

Medizinische Versorgung über 150 Täler hinweg — datentechnisch abgesichert

Graubünden ist der grösste und einer der am dünnsten besiedelten Kantone der Schweiz: ein dreisprachiges Gebiet, das sich über rund 150 Täler verteilt, mit Chur als wirtschaftlichem und medizinischem Zentrum sowie Tourismusregionen wie Davos und St. Moritz, in denen die Bevölkerung saisonal stark schwankt. Die ärztliche Grundversorgung ist hier traditionell dezentral organisiert — vom einzelnen Hausarzt im Seitental bis zu Gruppenpraxen, wie sie etwa in Thusis oder Zernez entstanden sind, um Räume und Administration zu teilen. Gerade weil viele Bündner Praxen in den kommenden Jahren altershalber übergeben werden, gewinnt die saubere, langfristige Sicherung der Patientenakten zusätzlich an Gewicht.

Eine Praxisinformationssystem-Software (PIS) ist ein Arbeitswerkzeug, aber kein Archiv: Wird ein Server verschlüsselt, ein Gerät gestohlen oder eine Datei versehentlich gelöscht, ist die Krankengeschichte ohne unabhängiges Backup weg. Krankengeschichten unterliegen in der Schweiz einer Aufbewahrungspflicht von in der Regel mindestens zehn, teils zwanzig Jahren, und sie zählen zu den besonders schützenswerten Personendaten nach revDSG. Ransomware trifft Arztpraxen erfahrungsgemäss häufig. Archiv3 legt automatisierte, versionierte Backups Ihrer Praxisdaten an, aus denen sich auch ältere Stände und einzelne Dateien innert Minuten wiederherstellen lassen.

Ihre Daten werden Zero-Knowledge verschlüsselt — niemand ausser Ihrer Praxis kann sie lesen, auch wir nicht — und ausschliesslich an einem Datenstandort in der Schweiz aufbewahrt, was Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) und Datenschutz unterstützt. Versionierte, unveränderbare Backups sind auf die Anforderungen von GeBüV und OR an die langfristige Aufbewahrung ausgelegt. Sie testen Archiv3 30 Tage gratis, ohne dass Sie eine eigene IT-Abteilung dafür brauchen.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Backup, das zur Realität einer Bündner Arztpraxis passt

Patientendaten Zero-Knowledge verschlüsselt

Krankengeschichten, Befunde, Bildgebung und Abrechnungen werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Den Schlüssel halten nur Sie — wir können Ihre Daten technisch nicht einsehen. Das unterstützt das ärztliche Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.

Auf 10-Jahre-Aufbewahrung ausgelegt

Versionierte, unveränderbare Backups sind auf die gesetzliche Aufbewahrung von Krankengeschichten und Geschäftsunterlagen (GeBüV, OR, kantonales Gesundheitsrecht) ausgelegt — auch über einen Praxisübergang hinaus.

Wiederherstellung in Minuten

Nach Ransomware, defektem Server oder versehentlichem Löschen stellen Sie einzelne Dateien oder ganze Stände rasch wieder her. Frühere Versionen bleiben erhalten, statt vom verschlüsselten Zustand überschrieben zu werden.

Ohne eigene IT-Abteilung

Backups laufen automatisiert im Hintergrund — geeignet für die Einzelpraxis im Seitental wie für die Gruppenpraxis in Chur oder Davos. Keine IT-Stelle nötig, Datenstandort durchgehend Schweiz.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton Graubünden am häufigsten fragen.

Werden die Daten unserer Arztpraxis im Kanton Graubünden in der Schweiz gespeichert?
Ja. Archiv3 bewahrt Ihre Daten ausschliesslich an einem Datenstandort in der Schweiz auf, redundant gespiegelt. So bleiben die Patientendaten Ihrer Bündner Praxis dem Schweizer Recht unterstellt und verlassen das Land nicht.
Reicht unser Praxisinformationssystem (PIS) nicht als Sicherung aus?
Nein. Ein PIS ist ein Arbeitssystem, kein Archiv. Wird es durch Ransomware verschlüsselt, beschädigt oder fehlbedient, sind die Daten ohne unabhängiges, versioniertes Backup verloren. Archiv3 ergänzt Ihr PIS um eine separate, verschlüsselte Sicherung.
Wie lange müssen Krankengeschichten aufbewahrt werden?
Krankengeschichten unterliegen in der Schweiz in der Regel einer Aufbewahrungspflicht von mindestens zehn, teils zwanzig Jahren (je nach KVG und kantonalem Gesundheitsrecht). Archiv3 ist mit unveränderbaren, versionierten Backups auf diese langfristige Aufbewahrung ausgelegt. Dies ist keine Rechtsberatung.
Können wir Archiv3 zuerst unverbindlich testen?
Ja. Sie testen Archiv3 30 Tage gratis und richten das Backup Ihrer Praxis ein, ohne eigene IT-Abteilung und ohne Zahlungsverpflichtung in der Testphase.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Sichern Sie die Patientendaten Ihrer Arztpraxis im Kanton Graubünden

Verschlüsseltes Backup mit Datenstandort Schweiz, ausgelegt auf die 10-Jahre-Aufbewahrung. 30 Tage gratis testen — ohne eigene IT-Abteilung.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.