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Für Arztpraxen im Kanton Bern · GeBüV-orientiert

Datensicherung für Arztpraxen im Kanton Bern

Vom Bern-Mittelland über das Emmental bis ins zweisprachige Seeland: Berner Arztpraxen verwalten besonders schützenswerte Patientendaten, die jahrzehntelang verfügbar bleiben müssen. Archiv3 sichert Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen verschlüsselt – mit Datenstandort Schweiz und Wiederherstellung in Minuten.

Arztpraxen im Kanton Bern

Medizinische Grundversorgung von Biel bis ins Berner Oberland

Der Kanton Bern ist nach Zürich der wirtschaftsstärkste Kanton der Schweiz und zählt zu den drei Standorten mit den meisten Arztpraxen und ambulanten Zentren überhaupt. Die Versorgung verteilt sich über sehr unterschiedliche Regionen: das dicht besiedelte Bern-Mittelland als wirtschaftliches Zugpferd, das ländliche Emmental und den Oberaargau, das zweisprachige Seeland mit der Stadt Biel/Bienne sowie die touristisch geprägten Täler des Berner Oberlands. Viele dieser Praxen sind kleine Einzel- oder Gruppenpraxen, die ihre Patientendaten ohne eigene IT-Abteilung betreuen – und in einigen Regionen ist die hausärztliche Grundversorgung bereits spürbar angespannt.

Gerade kleine Praxen unterschätzen oft, dass die Praxis- oder PIS-Software kein Backup ist: Sie speichert Daten, schützt sie aber nicht vor Verschlüsselung durch Ransomware, versehentlichem Löschen, defekten Datenträgern oder einem fehlgeschlagenen Update. Krankengeschichten unterliegen dabei einer langen Aufbewahrungspflicht – gesetzlich mindestens zehn Jahre, von der FMH werden bis zu zwanzig Jahre empfohlen, und das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB sowie das revidierte Datenschutzgesetz stellen hohe Anforderungen an den Umgang mit diesen besonders schützenswerten Daten. Archiv3 setzt genau hier an: automatische, versionierte Backups, aus denen sich auch ältere Stände gezielt wiederherstellen lassen.

Alle Daten liegen verschlüsselt am Datenstandort Schweiz. Dank Zero-Knowledge-Verschlüsselung kann ausschliesslich Ihre Praxis die Inhalte lesen – Archiv3 selbst hat keinen Zugriff auf Klartext. Das System ist auf die 10-Jahre-Aufbewahrung nach GeBüV/OR ausgelegt und läuft ohne eigene IT-Abteilung, sodass auch eine kleine Praxis im Emmental oder im Berner Jura es ohne Zusatzpersonal betreiben kann. Sie können Archiv3 unverbindlich 30 Tage gratis testen und prüfen, ob es zu Ihrer Praxis passt.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Sicherung für Berner Arztpraxen ohne eigene IT

Versionierte Backups

Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen werden automatisch und versioniert gesichert. Auch ein Stand von vor Wochen oder Monaten lässt sich gezielt wiederherstellen – wichtig, wenn ein Datenfehler erst spät auffällt.

Zero-Knowledge-Verschlüsselung

Daten werden vor dem Übertragen verschlüsselt. Nur Ihre Praxis besitzt den Schlüssel – Archiv3 sieht ausschliesslich verschlüsselte Daten. Das stützt Berufsgeheimnis und revDSG bei besonders schützenswerten Patientendaten.

Schutz vor Ransomware

Ransomware trifft Praxen regelmässig. Versionierte, unveränderbar abgelegte Sicherungen lassen sich auch dann zurückspielen, wenn die Praxis-Software und lokale Daten verschlüsselt wurden – ohne Lösegeld.

Auf 10-Jahre-Aufbewahrung ausgelegt

Das Archiv ist auf die langen Aufbewahrungsfristen für Krankengeschichten und Geschäftsunterlagen (GeBüV/OR, kantonales Gesundheitsrecht) ausgelegt – ohne dass Sie selbst Datenträger pflegen müssen.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton Bern am häufigsten fragen.

Wo werden die Daten unserer Berner Praxis gespeichert?
Ausschliesslich am Datenstandort Schweiz. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; ein eigenes Büro im Kanton Bern gibt es nicht, aber Ihre Daten verlassen die Schweiz nicht. Dank Zero-Knowledge-Verschlüsselung kann nur Ihre Praxis die Inhalte entschlüsseln.
Reicht unsere Praxis- bzw. PIS-Software nicht als Backup?
Nein. Eine Praxis- oder PIS-Software speichert Daten im laufenden Betrieb, schützt aber nicht vor Ransomware, versehentlichem Löschen, Hardware-Defekten oder fehlerhaften Updates. Ein separates, versioniertes Backup ist eine eigene Schutzebene neben Ihrer Fachsoftware.
Wie lange müssen wir Krankengeschichten aufbewahren?
Die gesetzliche Mindestfrist beträgt zehn Jahre; die FMH empfiehlt eine Aufbewahrung von bis zu zwanzig Jahren, bei chronischen Verläufen teils länger. Archiv3 ist auf solche langen Fristen ausgelegt. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ersetzt Archiv3 nicht – das klären Sie mit Ihrer Fachstelle.
Können wir Archiv3 unverbindlich ausprobieren?
Ja. Sie testen Archiv3 30 Tage gratis und ohne Verpflichtung. Die Preise und passende Pakete für Arztpraxen finden Sie unter Preise.
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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.