Archiv
Für Arztpraxen im Kanton Baselland · GeBüV-orientiert

Datensicherung für Arztpraxen im Kanton Baselland

Von Allschwil und Reinach über Liestal bis ins Laufental: Arztpraxen im Baselbiet verwalten hochsensible Patientendaten und sind an lange Aufbewahrungsfristen gebunden. Archiv3 sichert Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen verschlüsselt und nachvollziehbar – mit Datenstandort Schweiz und ohne eigene IT-Abteilung.

Arztpraxen im Kanton Baselland

Gesundheitsversorgung zwischen Life-Sciences-Cluster und Landgemeinden

Der Kanton Basel-Landschaft gehört mit seiner Nähe zur Pharma- und Life-Sciences-Region Basel zu den wirtschaftsstärksten Gegenden der Schweiz. Rund um den Switzerland Innovation Park im BaseLink-Quartier in Allschwil hat sich ein dichter Forschungs- und Gesundheitsstandort entwickelt. Die ärztliche Grundversorgung verteilt sich über die fünf Bezirke Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach und Waldenburg – vom einwohnerstärksten Ort Allschwil und den Agglomerationsgemeinden Reinach, Muttenz und Pratteln bis zu eigenständigen Praxisstrukturen im ländlicheren Laufental und Oberbaselbiet. Die meisten Praxen sind Einzel- oder kleine Gemeinschaftspraxen, die Patientendaten selbst verantworten und keine eigene IT-Abteilung haben.

Eine Praxis- oder PIS-Software ist kein Archiv: Sie speichert die laufenden Daten, ersetzt aber kein unabhängiges, versioniertes Backup. Fällt ein Server aus, wird ein Datensatz versehentlich überschrieben oder verschlüsselt Ransomware die Systeme – ein Szenario, das Arztpraxen regelmässig trifft – sind Krankengeschichten ohne externe Sicherung gefährdet. Gleichzeitig schreiben KVG und kantonales Gesundheitsrecht lange Aufbewahrungsfristen vor, für Krankengeschichten in der Regel mindestens zehn, teils zwanzig Jahre, und das ärztliche Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB verlangt strengen Schutz. Archiv3 sichert Ihre Daten automatisch, versioniert und wiederherstellbar innerhalb von Minuten.

Alle Daten bleiben am Datenstandort Schweiz und werden Zero-Knowledge verschlüsselt – nur Ihre Praxis hält den Schlüssel, niemand sonst kann auf die Inhalte zugreifen. Das passt zu den Anforderungen an besonders schützenswerte Personendaten nach DSG/revDSG und ist auf die GeBüV- und OR-Aufbewahrung ausgelegt. Die versionierten Backups lassen ältere Stände gezielt zurückholen. Sie können Archiv3 für Ihre Praxis im Kanton Baselland 30 Tage gratis und unverbindlich testen.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Datensicherung für Praxen im Baselbiet – konkret

Patientendaten verschlüsselt sichern

Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen werden automatisch und Zero-Knowledge verschlüsselt gesichert. Den Schlüssel hält ausschliesslich Ihre Praxis – wir sehen die Inhalte nie.

Auf lange Aufbewahrung ausgelegt

Auf die Aufbewahrungspflichten für Krankengeschichten ausgelegt: versionierte Backups, die ältere Stände über viele Jahre nachvollziehbar erhalten – orientiert an KVG, GeBüV und OR.

Schutz vor Ransomware und Verlust

Verschlüsselte, unabhängige Kopien ausserhalb Ihrer Praxis-Software. Verschlüsselt ein Angriff Ihre Systeme oder fällt ein Gerät aus, holen Sie saubere Stände zurück.

Ohne eigene IT-Abteilung

Einmal eingerichtet, läuft die Sicherung im Hintergrund – passend für Einzel- und Gemeinschaftspraxen von Allschwil bis ins Laufental, ganz ohne internes IT-Team.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton Baselland am häufigsten fragen.

Werden die Daten unserer Praxis in der Schweiz gespeichert?
Ja. Der Datenstandort ist die Schweiz, und alle Inhalte sind Zero-Knowledge verschlüsselt – auch für Arztpraxen im Kanton Baselland. Den Schlüssel hält nur Ihre Praxis, sodass weder Archiv3 noch Dritte Patientendaten einsehen können.
Reicht unsere Praxis- oder PIS-Software nicht als Sicherung?
Nein. Eine Praxissoftware verwaltet die laufenden Daten, ersetzt aber kein unabhängiges Backup. Bei einem Server-Defekt, Bedienfehler oder Ransomware-Angriff brauchen Sie eine separate, versionierte Kopie ausserhalb des Systems.
Wie lange müssen wir Krankengeschichten aufbewahren?
Krankengeschichten sind nach KVG und kantonalem Gesundheitsrecht in der Regel mindestens zehn, teils zwanzig Jahre aufzubewahren. Archiv3 ist auf solche langen Fristen ausgelegt; die rechtliche Beurteilung im Einzelfall bleibt bei Ihnen bzw. Ihrer Rechtsberatung.
Was kostet Archiv3 für eine Arztpraxis?
Sie können Archiv3 30 Tage gratis testen. Danach wählen Sie ein passendes Paket je nach Datenmenge und Anforderungen – eine Übersicht finden Sie unter Preise.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Patientendaten Ihrer Praxis im Kanton Baselland sicher archivieren

Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis und unverbindlich. Datenstandort Schweiz, Zero-Knowledge verschlüsselt, auf die lange Aufbewahrung von Krankengeschichten ausgelegt.

30 Tage gratis testen

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.