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Für Arztpraxen im Kanton Aargau · GeBüV-orientiert

Sicheres Backup für Arztpraxen im Kanton Aargau

Von Aarau über Baden bis ins Fricktal versorgen Hunderte Praxen die Bevölkerung des Aargaus — und verwalten dabei hochsensible Patientendaten. Archiv3 sichert Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen verschlüsselt, versioniert und auf die lange Aufbewahrungspflicht ausgelegt — mit Datenstandort Schweiz und Zero-Knowledge-Verschlüsselung.

Arztpraxen im Kanton Aargau

Patientendaten sichern im Gesundheitsraum zwischen Basel, Bern und Zürich

Der Aargau zählt zu den bevölkerungsreichsten Kantonen der Schweiz und liegt am Schnittpunkt der Hauptachsen zwischen Basel, Bern und Zürich. Die Gesundheitsversorgung ist entsprechend dicht und dezentral organisiert: Praxen verteilen sich über die Zentren Aarau, Baden, Wettingen, Brugg, Zofingen, Wohlen und Rheinfelden bis in die ländlichen Regionen des Freiamts und des Fricktals. Der Aargauische Ärzteverband vereint über 2000 Mitglieder, die in freier Praxis oder im Spital tätig sind. In der Grundversorgung verzichtet der Kanton bewusst auf Höchstzahlen, weil in manchen Gebieten ein Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten besteht — viele Praxen sind kleine Einzel- oder Gruppenpraxen, die ihre IT ohne eigene Abteilung führen.

Genau hier entsteht ein unterschätztes Risiko. Praxis- und PIS-Software wie Vitodata, Achilles oder Aeskulap erleichtert den Alltag, ist aber kein Archiv: Wird ein Datensatz überschrieben, ein lokaler Server defekt oder verschlüsselt ein Ransomware-Angriff die Krankengeschichten, sind Befunde, Bildgebung und Abrechnungen verloren — und damit die Nachvollziehbarkeit, die Sie als Praxis schulden. Krankengeschichten müssen je nach kantonalem Gesundheitsrecht und KVG mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden; bei Körperschäden gelten Verjährungsfristen von zwanzig Jahren, und die FMH empfiehlt eine Aufbewahrung von zwanzig Jahren. Archiv3 setzt hier an: Es sichert Ihre Daten automatisch, versioniert jede Änderung und legt frühere Stände unveränderbar ab, sodass sich eine einzelne Krankengeschichte oder der gesamte Bestand bei Bedarf in Minuten wiederherstellen lässt.

Alle Daten bleiben mit Datenstandort Schweiz und werden Zero-Knowledge verschlüsselt — niemand ausser Ihnen kann die Inhalte einsehen. Das kommt dem ärztlichen Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und den erhöhten Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes an besonders schützenswerte Personendaten entgegen. Das Paket Office (CHF 129/Mt.) deckt die laufende Sicherung kleinerer Praxen ab; Compliance (CHF 299/Mt.) richtet sich an Praxen mit erhöhten Anforderungen an Aufbewahrung und Nachweisführung. Sie können Archiv3 ohne Risiko 30 Tage gratis testen und prüfen, ob es zu Ihrer Aargauer Praxis passt.

Der Kernpunkt

Praxis- und Karteisoftware verwaltet Patientendaten — sie ist kein revisionssicheres Langzeitarchiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt in der Schweiz, auf die langjährige Aufbewahrungspflicht ausgelegt; lesen können die Daten nur Sie.

Was Archiv3 für Sie leistet

Backup und Aufbewahrung für Arztpraxen im Kanton Aargau

Auf 10–20 Jahre Aufbewahrung ausgelegt

Jede Version Ihrer Krankengeschichten und Befunde wird unveränderbar abgelegt und langfristig vorgehalten — ausgelegt auf die mehrjährige Aufbewahrungspflicht für Patientendaten nach kantonalem Gesundheitsrecht und KVG.

Zero-Knowledge für das Berufsgeheimnis

Patientendaten werden vor der Übertragung verschlüsselt. Den Schlüssel halten nur Sie; selbst Archiv3 kann die Inhalte nicht lesen — passend zum ärztlichen Berufsgeheimnis und zum revidierten Datenschutzgesetz.

Wiederherstellung in Minuten

Ob eine einzelne Krankengeschichte oder der gesamte Bestand nach einem Ransomware-Vorfall: Versionierte Backups lassen sich gezielt zurückholen, statt den Praxisbetrieb tagelang stillzulegen.

Ergänzt Ihre Praxis-/PIS-Software

Archiv3 ersetzt Ihr Praxisinformationssystem nicht, sondern sichert dessen Daten als unabhängiges, unveränderbares Archiv — ohne eigene IT-Abteilung und mit Datenstandort Schweiz.

Häufige Fragen

Was Arztpraxen im Kanton Aargau am häufigsten fragen.

Werden die Patientendaten meiner Aargauer Praxis in der Schweiz gespeichert?
Ja. Archiv3 sichert die Daten von Arztpraxen im Kanton Aargau mit Datenstandort Schweiz, betrieben aus Dübendorf ZH. Die Inhalte werden Zero-Knowledge verschlüsselt, sodass nur Sie sie einsehen können — auch Archiv3 hat keinen Zugriff.
Reicht meine Praxis- oder PIS-Software nicht als Backup aus?
Praxisinformationssysteme wie Vitodata oder Achilles sind produktive Arbeitssoftware, aber kein revisionssicheres Archiv. Sie schützen nicht vor versehentlichem Löschen, Überschreiben, Hardware-Defekt oder Ransomware. Archiv3 legt versionierte, unveränderbare Stände ab und ist auf die mehrjährige Aufbewahrung von Patientendaten ausgelegt.
Wie lange müssen Krankengeschichten aufbewahrt werden?
Je nach kantonalem Gesundheitsrecht und KVG gelten mindestens zehn Jahre; bei Körperschäden reichen die Verjährungsfristen bis zwanzig Jahre, und die FMH empfiehlt eine Aufbewahrung von zwanzig Jahren. Archiv3 ist auf diese langen Fristen ausgelegt. Bitte klären Sie die für Sie geltende Frist im Einzelfall ab — Archiv3 leistet keine Rechtsberatung.
Was kostet Archiv3 für eine Arztpraxis?
Das Paket Office liegt bei CHF 129/Mt. und eignet sich für kleinere Praxen, Compliance bei CHF 299/Mt. für höhere Aufbewahrungs- und Nachweisanforderungen. Sie können beides 30 Tage gratis testen. Details finden Sie unter Preise.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Patientendaten im Kanton Aargau sicher aufbewahren

Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis und prüfen Sie, wie sich Krankengeschichten, Bildgebung und Abrechnungen Ihrer Aargauer Praxis mit Datenstandort Schweiz auf die lange Aufbewahrungspflicht ausgelegt sichern lassen.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (Patientendaten-Aufbewahrung, DSG/revDSG, kantonales Gesundheitsrecht und das Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB)) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.