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Für Anwaltskanzleien im Kanton Aargau · GeBüV-orientiert

Datensicherung für Anwaltskanzleien im Kanton Aargau

Von der Einzelkanzlei in Aarau bis zur Sozietät in Baden oder Brugg: Mandantendossiers, Fristenkontrolle und Korrespondenz sind das Gedächtnis Ihrer Kanzlei. Archiv3 sichert sie verschlüsselt nach dem Zero-Knowledge-Prinzip, mit Datenstandort Schweiz und einer Aufbewahrung, die auf die gesetzlichen 10 Jahre ausgelegt ist.

Anwaltskanzleien im Kanton Aargau

Warum gerade Aargauer Kanzleien beim Backup nichts dem Zufall überlassen sollten

Der Aargau gehört zu den wirtschaftsstärksten Regionen der Schweiz: Rund 47'000 Unternehmen, überwiegend KMU, sind hier ansässig, dazu Forschungs- und Energiebetriebe von nationalem Rang rund um das Paul-Scherrer-Institut. Diese Dichte spiegelt sich in der Anwaltschaft wider. Vom Kantonshauptort Aarau über die wachsende Region Baden-Wettingen bis nach Brugg, Zofingen und Rheinfelden beraten Hunderte Anwältinnen und Anwälte — viele davon in kleinen Kanzleien oder als Einzelpraxis, in denen es keine eigene IT-Abteilung gibt, die nachts über die Datensicherung wacht.

Gerade dort entsteht ein blinder Fleck: Die Kanzleisoftware, das E-Mail-Postfach oder das Dossier-Laufwerk sind Arbeitswerkzeuge, aber kein Archiv. Wird eine Datei überschrieben, verschlüsselt eine Ransomware den Server oder fällt ein Gerät aus, sind Fristen, Mandantenakten und Belege schnell unwiederbringlich weg — mit Folgen für Haftung und Anwaltsgeheimnis. Die OR-Pflicht zur zehnjährigen Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen lässt sich so nicht zuverlässig erfüllen. Archiv3 setzt genau hier an: automatische, versionierte Backups, die alte Stände erhalten und eine Wiederherstellung in Minuten erlauben.

Ihre Daten bleiben dabei in der Schweiz und werden nach dem Zero-Knowledge-Prinzip verschlüsselt — nur Ihre Kanzlei hält den Schlüssel, niemand bei Archiv3 kann die Inhalte einsehen. Das passt zur besonderen Vertraulichkeit, die das BGFA und das revidierte Datenschutzgesetz von Anwaltskanzleien verlangen. Sie wählen ein Paket, das zu Ihrer Kanzleigrösse passt, und testen Archiv3 30 Tage gratis, bevor Sie sich entscheiden.

Der Kernpunkt

Dossiers in der Kanzleisoftware sind kein revisionssicheres Archiv. Archiv3 sichert sie Zero-Knowledge-verschlüsselt — das Anwaltsgeheimnis bleibt gewahrt, weil ausschliesslich Sie den Schlüssel halten.

Was Archiv3 für Sie leistet

Datensicherung, die zum Kanzleialltag im Aargau passt

Zero-Knowledge-Verschlüsselung

Mandantendossiers und Korrespondenz werden vor dem Hochladen verschlüsselt. Nur Ihre Kanzlei besitzt den Schlüssel — Archiv3 sieht die Inhalte nie. Das stützt die Vertraulichkeitspflicht aus dem Anwaltsgeheimnis.

Auf 10 Jahre Aufbewahrung ausgelegt

Versionierte Backups erhalten frühere Stände und sind auf die zehnjährige Aufbewahrungsfrist nach OR und GeBüV ausgelegt. So bleiben Belege und Akten über den ganzen Pflichtzeitraum nachvollziehbar verfügbar.

Wiederherstellung in Minuten

Ob versehentlich gelöschtes Dossier oder Ransomware-Vorfall: Sie stellen einzelne Dateien oder ganze Stände in Minuten wieder her — ohne IT-Abteilung und ohne tagelangen Stillstand der Kanzlei.

Datenstandort Schweiz

Ihre Daten werden in der Schweiz gespeichert und redundant auf gespiegelten Datenträgern gehalten. Betrieb und Administration erfolgen aus Dübendorf ZH — keine Auslagerung in ausländische Clouds.

Häufige Fragen

Was Anwaltskanzleien im Kanton Aargau am häufigsten fragen.

Werden die Daten unserer Kanzlei im Kanton Aargau in der Schweiz gespeichert?
Ja. Der Datenstandort ist die Schweiz. Ihre Backups werden verschlüsselt in der Schweiz gehalten und redundant auf gespiegelten Datenträgern gesichert. Betrieb und Verwaltung erfolgen aus Dübendorf ZH, ohne Auslagerung in ausländische Rechenzentren.
Kann Archiv3 unsere vertraulichen Mandantenakten einsehen?
Nein. Archiv3 arbeitet nach dem Zero-Knowledge-Prinzip: Ihre Daten werden bereits vor dem Hochladen verschlüsselt, und nur Ihre Kanzlei besitzt den Schlüssel. Inhalte sind für Archiv3 technisch nicht einsehbar — das stützt das Anwaltsgeheimnis nach BGFA.
Erfüllen wir mit Archiv3 die 10-jährige Aufbewahrungspflicht?
Archiv3 ist auf die zehnjährige Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen nach OR und GeBüV ausgelegt: versionierte, unveränderbar abgelegte Backups, die frühere Stände erhalten. Archiv3 leistet keine Rechtsberatung; die konkrete rechtliche Einordnung klären Sie mit Ihrer Kanzlei oder Revisionsstelle.
Brauchen wir für Archiv3 eine eigene IT-Abteilung?
Nein. Archiv3 ist für Kanzleien ohne eigene IT gedacht. Die Sicherung läuft automatisch im Hintergrund, eine Wiederherstellung ist in Minuten möglich. Welches Paket zu Ihrer Kanzleigrösse passt, sehen Sie unter unseren Preisen — 30 Tage gratis testen.
Weiterführend

Mehr dazu im Wissen

Bereit, wenn es darauf ankommt

Sichern Sie Ihre Kanzleidaten im Kanton Aargau

Testen Sie Archiv3 30 Tage gratis und unverbindlich. Zero-Knowledge-Verschlüsselung, Datenstandort Schweiz, eingerichtet ohne eigene IT-Abteilung.

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite erklärt, wie Archiv3 Sie bei Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten technisch unterstützt — sie ist keine Rechtsberatung. Die verbindliche Beurteilung Ihrer konkreten Pflichten (das Anwaltsgeheimnis, BGFA, OR und DSG/revDSG) trifft Ihre Rechtsberatung. Archiv3 wird aus Dübendorf ZH betrieben; alle Daten verbleiben in der Schweiz.